Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaats Thüringen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
BayThIngVersStV§ 3 Leistungen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayThIngVersStV/3#abs-1 (1) Abweichend von § 31 Abs. 6 der Satzung in der jeweils geltenden Fassung wird der Zuschlag zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit ohne Einhaltung einer Wartezeit gewährt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayThIngVersStV/3#abs-2 (2) Wird nach § 2 Abs. 1 der Mindestbeitrag gewählt, so ist § 31 Abs. 5 Satz 1 der Satzung in der jeweils geltenden Fassung nicht anzuwenden.