Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sportgesetz
BaySportGArt 8 Ehrenamt
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BaySportG/8#abs-1 (1) Tragende Säule und wesentliches Element des organisierten Sports ist das Ehrenamt. Die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten im organisierten Sport soll vom Freistaat Bayern gewürdigt, unterstützt und erleichtert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BaySportG/8#abs-2 (2) Alle Menschen sind möglichst frühzeitig für das Ehrenamt im Sport zu gewinnen und zu begeistern. Ihr ehrenamtliches Engagement ist langfristig zu sichern.