Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sportgesetz
BaySportGArt 7 Integration und gesellschaftliche Teilhabe
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern erkennt die Rolle des Sports für die Integration und gesellschaftliche Teilhabe an und setzt sich für deren Gelingen durch Sport ein. Er unterstützt niedrigschwellige Bewegungs- und Sportangebote und stärkt die Vernetzung des organisierten Sports mit örtlichen Strukturen.