Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Beratenden Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau Vom 5./31. März 1998
BayRhPfIngVersStV§ 3 Leistungen
Stand: 25.08.2026
Wird nach § 2 Abs. 1 oder 2 der Mindestbeitrag gezählt, ist § 31 Abs. 3 Satz 1 der Satzung nicht anzuwenden.