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§ 3 BayRhPfIngVersStV (Bayern) — Leistungen

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Beratenden Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau Vom 5./31. März 1998

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird nach § 2 Abs. 1 oder 2 der Mindestbeitrag gezählt, ist § 31 Abs. 3 Satz 1 der Satzung nicht anzuwenden.