Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter
BayRePrueVO§ 2
Stand: 25.08.2026
Das bisherige Staatliche Rechnungsprüfungsamt München wird längstens bis zum 31. Dezember 2014 als Dienststelle des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Augsburg fortgeführt. Es trägt die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt Augsburg, Dienststelle München“.