Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter

BayRePrueVO

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayRePrueVO/1#abs-1 (1) Die staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Regensburg, in Bayreuth, in Ansbach, in Würzburg und in Augsburg; das Rechnungsprüfungsamt Ansbach hat eine Dienststelle in Nürnberg.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayRePrueVO/1#abs-2 (2) Sie führen die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt“; der Name des Orts, an dem sie ihren Sitz haben, wird beigefügt.

§ 2