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§ 2 BayRePrueVO (Bayern)

Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das bisherige Staatliche Rechnungsprüfungsamt München wird längstens bis zum 31. Dezember 2014 als Dienststelle des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Augsburg fortgeführt. Es trägt die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt Augsburg, Dienststelle München“.