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§ 1 BayRePrueVO (Bayern)

Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Regensburg, in Bayreuth, in Ansbach, in Würzburg und in Augsburg; das Rechnungsprüfungsamt Ansbach hat eine Dienststelle in Nürnberg.

(2) Sie führen die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt“; der Name des Orts, an dem sie ihren Sitz haben, wird beigefügt.