Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Pressegesetz
BayPrGArt 2 Errichtung von Verlagen und Pressebetrieben
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayPrG/2#abs-1 (1) Die Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs des Pressegewerbes bedarf keiner gewerberechtlichen Zulassung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayPrG/2#abs-2 (2) Die für alle Gewerbebetriebe geltenden Vorschriften bleiben unberührt.