Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Naturschutzgesetz
BayNatSchGArt. 27 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSchG/27#abs-1 (1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSchG/27#abs-2 (2) Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach Art. 28 und 29. Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch Art. 30 bis 32 dieses Gesetzes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSchG/27#abs-3 (3) Das Betretungsrecht kann von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 33 verweigert werden. Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten ihres Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt haben. Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSchG/27#abs-4 (4) Der Gemeingebrauch an Gewässern bestimmt sich nach § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes und Art. 18 des Bayerischen Wassergesetzes. Der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen bestimmt sich nach Art. 14 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie § 7 des Bundesfernstraßengesetzes.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art. 27 BayNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 24.04.2024 – M 19 K 22.5676
- VG Bayreuth, 13.07.2023 – B 4 K 21.888
- VG Würzburg, 10.11.2022 – W 5 K 20.1113Zitiert von 2
- VG Ansbach, 21.06.2023 – AN 3 S 23.1013
- VG Würzburg, 10.11.2022 – W 5 K 21.1118Zitiert von 2
- VGH Bayern, 06.07.2021 – 14 ZB 20.1300
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 15.02.2021 – 8 B 20.2352Recht zur Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstükeigentümer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 27 BayNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.