Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den „Naturpark Spessart“ BayRS 791-5-2-U [Stand: 1.9.1998]

BayNParkV1982_614

§ 3 Einteilung des Gebietes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/3#abs-1 (1) Das Gebiet des Naturparkes ist in eine Schutzzone und in eine Erschließungszone eingeteilt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/3#abs-2 (2) Schutzzone ist die Gesamtfläche des Naturparkes, mit Ausnahme der Erschließungszone.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/3#abs-3 (3) Die Erschließungszone umfasst die in Anlage 2 bezeichneten Bereiche. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/3#abs-4 (4) Die Grenzen der Erschließungszone sind hellgrün in der in § 2 Abs. 2 genannten Karte eingetragen, auf die Bezug genommen wird. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 2 § 4