Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
BayMdVfGHEntschGArt 4
Stand: 25.08.2026
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die nicht in München ihren Wohnsitz haben, erhalten Reisekostenvergütung nach den Sätzen, die für Beamte der Besoldungsgruppe A 16 gelten.