Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

BayMdVfGHEntschG

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayMdVfGHEntschG/1#abs-1 (1) Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs erhält eine laufende Vergütung von monatlich 1 500 €.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayMdVfGHEntschG/1#abs-2 (2) Im Fall einer Verhinderung von mehr als einem Monat steht die Vergütung seinem Stellvertreter zu.

Art 2