Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
BayMdVfGHEntschGArt 1
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayMdVfGHEntschG/1#abs-1 (1) Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs erhält eine laufende Vergütung von monatlich 1 500 €.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayMdVfGHEntschG/1#abs-2 (2) Im Fall einer Verhinderung von mehr als einem Monat steht die Vergütung seinem Stellvertreter zu.