Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Errichtung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen

BayLehrAkDLG

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayLehrAkDLG/1#abs-1 (1) Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst wird die Akademie für Lehrerfortbildung mit dem Sitz in Dillingen a.d. Donau errichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayLehrAkDLG/1#abs-2 (2) Die Akademie für Lehrerfortbildung führt den Namen „Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)“.

§ 2