Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Errichtung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen

BayLehrAkDLG

§ 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayLehrAkDLG/2#abs-1 (1) Aufgabe der Akademie ist es, Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer aller Schulgattungen durchzuführen und dabei den steigenden fachlichen Anforderungen und der Weiterentwicklung des Schulwesens Rechnung zu tragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayLehrAkDLG/2#abs-2 (2) Die Akademie ist für die Beratung und Fortbildung in Medienpädagogik und Mediendidaktik sowie in Informations- und Kommunikationstechnik in Bayern zuständig.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayLehrAkDLG/2#abs-3 (3) Der Studienbetrieb an der Akademie wird im Herbst 1971 aufgenommen werden.

§ 1 § 3