Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag

BayLTGeschO

§ 95 Sitzungen und Sitzungsfolgen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Mehrtägige Sitzungen werden in der Regel zu Sitzungsfolgen zusammengefasst. Unter den Worten „nächste Sitzung“, „nächste Tagesordnung“, „nächste Vollversammlung“ ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der erste Tag der nächsten Sitzungsfolge bzw. der Tag der nächsten eintägigen Plenarsitzung zu verstehen.

§ 94 § 96