Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
BayLTGeschO§ 90 Verfahren
Stand: 25.08.2026
Wird in einem Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof oder vor dem Bundesverfassungsgericht dem Landtag Gelegenheit zur Äußerung gegeben, berät darüber der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration und gibt hierzu eine Beschlussempfehlung ab.