Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag

BayLTGeschO

§ 7 Zusammensetzung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und aus acht Schriftführerinnen oder Schriftführern, wobei ab der Vierten Vizepräsidentin oder dem Vierten Vizepräsidenten jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der acht Schriftführerinnen oder Schriftführer übernommen wird. Jede Fraktion stellt eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten; die Reihenfolge richtet sich nach § 6. Die Zusammensetzung des Präsidiums insgesamt richtet sich nach der Stärke der Fraktionen auf Grundlage des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers.

§ 6 § 8