Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
BayLTGeschO§ 7 Zusammensetzung
Stand: 28.11.2024
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und aus acht Schriftführerinnen oder Schriftführern, wobei ab der Vierten Vizepräsidentin oder dem Vierten Vizepräsidenten jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der acht Schriftführerinnen oder Schriftführer übernommen wird. Jede Fraktion stellt eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten; die Reihenfolge richtet sich nach § 6. Die Zusammensetzung des Präsidiums insgesamt richtet sich nach der Stärke der Fraktionen auf Grundlage des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 BayLTGeschO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.