Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
BayLTGeschO§ 179 Unterrichtung durch die Staatsregierung
Stand: 25.08.2026
Die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung richtet sich nach den Vorschriften des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und der dazu getroffenen Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung.