Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Land- und Amtsarztgesetz
BayLArztGArt 5 Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Stand: 25.08.2026
Art. 3 gilt mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach Art. 3 Abs. 3 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.