Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause
BayKoenigshsVermRGArt 3
Stand: 25.08.2026
Das Vermögen des Fonds wird durch den Vertrag über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat und dem vormaligen Königshaus ausgewiesen.