Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause
BayKoenigshsVermRGArt 2
Stand: 25.08.2026
Der Fonds hat die Rechtsstellung einer Stiftung des öffentlichen Rechts.