Das Vermögen des Fonds wird durch den Vertrag über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat und dem vormaligen Königshaus ausgewiesen.
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Das Vermögen des Fonds wird durch den Vertrag über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat und dem vormaligen Königshaus ausgewiesen.