Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause
BayKoenigshsVermRGArt 1
Stand: 25.08.2026
Zur Durchführung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat und dem vormaligen Bayerischen Königshaus wird ein Fonds mit der Bezeichnung „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“ errichtet.