Zur Durchführung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat und dem vormaligen Bayerischen Königshaus wird ein Fonds mit der Bezeichnung „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“ errichtet.
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Zur Durchführung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat und dem vormaligen Bayerischen Königshaus wird ein Fonds mit der Bezeichnung „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“ errichtet.