Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Katasterfortführungs-Gebührengesetz
BayKatFortGebGArt 4 Ergänzende Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Im übrigen gelten die Vorschriften des GNotKG einschließlich derjenigen über Rechtsbehelfe auch für die Katasterfortführungsgebühr.