Gesetze / Landesrecht Bayern / BayIngG · GVBl. S. 156, BayRS 702-2-W
Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur
8 Normen · Ausgangsfassung vom 12.07.2016 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Geschützte Berufsbezeichnung
- Art. 3 Genehmigung bei Ausbildung im Ausland
- Art. 4 Ausgleichsmaßnahmen
- Art. 5 Zuständige Stelle
- Art. 6 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 6a Folgeänderung
- Art. 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Geändert durch § 1 Abs. 315 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.