Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Ingenieurgesetz
BayIngGArt 1 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Ingenieurinnen und Ingenieure wenden ihr an einer Hochschule erworbenes technisches Wissen auf dem Fundament der Naturwissenschaften an. Ihre beruflichen Tätigkeiten erfolgen auf akademischem Niveau und umfassen insbesondere die technische, technisch-wissenschaftliche und technisch-wirtschaftliche Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Forschungsaufgaben mit wissenschaftlichen Methoden und Instrumenten.