Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
BayGutfrKastGDVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Auf Grund des Art. 7 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden erläßt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz folgende Verordnung: