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Eingangsformel BayGutfrKastGDV (Bayern)

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des Art. 7 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden erläßt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz folgende Verordnung: