Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
BayGutfrKastGDV§ 1 Sitz der Gutachterstelle
Stand: 25.08.2026
Die Gutachterstelle nach Art. 1 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden hat ihren Sitz in München.
[Amtl. Anm.:] BayRS 2120-5-I