Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst – FachV-btuD)
BayFachVbtuD§ 9 Ziel des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Der Vorbereitungsdienst soll den Beamtinnen und Beamten die erforderliche Fach- und Methodenkompetenz für verantwortliches berufliches Handeln vermitteln. Ausbildungsziele sind insbesondere:
1. Qualifizierung für die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung und deren Querschnittsbereiche,
2. Erwerb der notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse,
3. Ergänzung der in Ausbildung oder Studium erworbenen Fachkenntnis und Fähigkeiten in Bezug auf die fachlichen Aufgaben der jeweiligen Qualifikationsebene in der Praxis,
4. Kompetenz in qualitätsorientiertem, termin- und kostenbewusstem Projektmanagement, sowie die Kompetenz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Planungen und Projekten,
5. Vorbereitung zu fachübergreifendem vernetzten Denken,
6. Kompetenzaufbau für Führungs- und Managementaufgaben sowie Vermittlung sozialer und persönlicher Kompetenzen.