Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst – FachV-btuD)

BayFachVbtuD

§ 9 Ziel des Vorbereitungsdienstes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Vorbereitungsdienst soll den Beamtinnen und Beamten die erforderliche Fach- und Methodenkompetenz für verantwortliches berufliches Handeln vermitteln. Ausbildungsziele sind insbesondere:

1. Qualifizierung für die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung und deren Querschnittsbereiche,

2. Erwerb der notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse,

3. Ergänzung der in Ausbildung oder Studium erworbenen Fachkenntnis und Fähigkeiten in Bezug auf die fachlichen Aufgaben der jeweiligen Qualifikationsebene in der Praxis,

4. Kompetenz in qualitätsorientiertem, termin- und kostenbewusstem Projektmanagement, sowie die Kompetenz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Planungen und Projekten,

5. Vorbereitung zu fachübergreifendem vernetzten Denken,

6. Kompetenzaufbau für Führungs- und Managementaufgaben sowie Vermittlung sozialer und persönlicher Kompetenzen.

§ 8 § 10