Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK
BayFachVBibl§ 46 Ergebnis der schriftlichen Prüfung
Stand: 25.08.2026
Für die schriftliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Diese errechnet sich aus der Summe der Einzelnoten geteilt durch drei.