Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Ausbildungsrichtungen und Fachrichtungen der Fachakademien
BayFachAkadAusbV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung gilt für alle öffentlichen und privaten Fachakademien im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.