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BayFHVR

§ 4 Kosten der Fortbildung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayFHVR/4#abs-1 (1) Die Kosten für eine Fortbildungsveranstaltungsstunde in den Einrichtungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege oder der von ihr genutzten Einrichtungen anderer Träger betragen je Teilnehmer 27 €. Je Veranstaltungstag wird für nicht in Anspruch genommene Unterkunft ein pauschaler Abschlag in Höhe von 14 € und für nicht in Anspruch genommene Verpflegung in Höhe von 12 € gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayFHVR/4#abs-2 (2) Die Kosten für eine Fortbildungsveranstaltungsstunde in den Einrichtungen des Auftraggebers betragen 240 €.

§ 3 § 5