(1) Die Kosten für eine Fortbildungsveranstaltungsstunde in den Einrichtungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege oder der von ihr genutzten Einrichtungen anderer Träger betragen je Teilnehmer 27 €. Je Veranstaltungstag wird für nicht in Anspruch genommene Unterkunft ein pauschaler Abschlag in Höhe von 14 € und für nicht in Anspruch genommene Verpflegung in Höhe von 12 € gewährt.
(2) Die Kosten für eine Fortbildungsveranstaltungsstunde in den Einrichtungen des Auftraggebers betragen 240 €.