Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die staatlichen Zuschüsse für Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge in kirchlicher Trägerschaft
BayFHSchkiTraeV§ 5
Stand: 25.08.2026
Die Zuschüsse werden für das Haushaltsjahr gewährt und nachträglich ausbezahlt. Abschlagszahlungen werden im Rahmen des Haushalts geleistet.