Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Verordnung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit
BayFGVAnlage Anlage (zu § 4 Abs. 3 Satz 2) Höhe der Fallpauschalen
Stand: 25.08.2026
Nr.
Durchführung durch die Modellbehörde
Delegation
1.
Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 3 BtOG
568 €
502 €
2.
Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 4 BtOG
189 €
167 €