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Anlage BayFGV (Bayern) — Anlage (zu § 4 Abs. 3 Satz 2) Höhe der Fallpauschalen

Bayerische Verordnung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BayFGV

Nr.

Durchführung durch die Modellbehörde

Delegation

1.

Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 3 BtOG

568 €

502 €

2.

Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 4 BtOG

189 €

167 €