Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins BayRS 2220-1-K/WK [Anlage 2, 4]
BayELKVArt 4
Stand: 25.08.2026
(I) Der Staat unterhält an den Universitäten Bamberg, Regensburg und Würzburg mindestens zwei Lehrstühle für Evangelische Theologie; dabei müssen an jeder Hochschule den zwei Lehrstühlen je einer der Schwerpunkte Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts, Systematische Theologie und theologische Gegenwartsfragen zugeordnet werden. Art. 2 Abs. II und Art. 3 Abs. I Satz 4 und Abs. II gelten entsprechend.
(II) Der Staat unterhält an der Universität Passau einen Lehrstuhl, dem der Schwerpunkt systematische Theologie und theologische Gegenwartsfragen zugeordnet ist. Art. 2 Abs. II und Art. 3 Abs. I Satz 4 und Abs. II gelten entsprechend.