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BayDiGArt 41 Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Stand: 25.08.2026
Es besteht ein Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Landesamt). Es ist dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnet. Das Landesamt ist zuständige Behörde im Sinne des Art. 8 der Richtlinie (EU) 2022/2555.