Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Digitalgesetz
BayDiGArt. 24 Bekanntgabe über Portale
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayDiG/24#abs-1 (1) Mit Einwilligung des Beteiligten können Verwaltungsakte bekannt gegeben werden, indem sie dem Beteiligten oder einem von ihm benannten Dritten zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. Für den Abruf hat sich die abrufberechtigte Person zu authentifizieren. Im Falle des Art. 20 Abs. 3 ist eine Einwilligung des Beteiligten nicht erforderlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayDiG/24#abs-2 (2) Der Verwaltungsakt gilt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung des Verwaltungsakts zum Abruf an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn die digitale Benachrichtigung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang der digitalen Benachrichtigung nachzuweisen. Gelingt ihr der Nachweis nicht, gilt der Verwaltungsakt in dem Zeitpunkt als bekannt gegeben, in dem die abrufberechtigte Person den Datenabruf durchgeführt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayDiG/24#abs-3 (3) Die Übermittlung der Benachrichtigung, der Tag der Bereitstellung zum Abruf und des Versands der Benachrichtigung sowie der Abruf durch die abrufberechtigte Person sind zu protokollieren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayDiG/24#abs-4 (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch abweichend von § 9 Abs. 1 OZG.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art. 24 BayDiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 12.08.2024 – M 31 K 22.6496Zitiert von 3
- VG München, 12.08.2024 – M 31 K 22.6494Überbrückungshilfe III: Unzulässigkeit der Klage wegen versäumter Klagefrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG München, 24.09.2025 – M 31 K0 25.2605
- VG München, 13.01.2026 – M 1 SN 25.8168
- VG Würzburg, 04.11.2024 – W 8 K 24.371Unzulässigkeit der Klage auf Gewährung von Neustarthilfe Plus wegen Fristversäumung bei elektronischer Bekanntgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 5
- VG Würzburg, 15.04.2025 – W 8 K 24.2128
Zuletzt entschieden
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