Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBlindG · GVBl. S. 150, BayRS 2170-6-A
Bayerisches Blindengeldgesetz
9 Normen · Ausgangsfassung vom 07.04.1995 · 7 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art. 1 — Anspruch | 5 |
| Art. 7 — Verfahren | 2 |
| Art. 4 — Anrechnung von Pflegeleistungen und von sonstigen Leistungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Anspruch
- Art. 2 Höhe der Leistung
- Art. 3 Ausgeschlossener Personenkreis
- Art. 4 Anrechnung von Pflegeleistungen und von sonstigen Leistungen
- Art. 5 Beginn und Ende der Leistung
- Art. 6 Zuständigkeit
- Art. 7 Verfahren
- Art. 8 Übergangsvorschrift
- Art. 9 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
24.07.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 613)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.