Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Blindengeldgesetz
BayBlindGArt 5 Beginn und Ende der Leistung
Stand: 25.08.2026
Der Anspruch auf Blindengeld entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen nach diesem Gesetz vorliegen, frühestens mit dem ersten Tag des Antragsmonats; das Blindengeld wird monatlich im voraus gezahlt. Der Anspruch auf Blindengeld entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind.