Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Blindengeldgesetz
BayBlindGArt. 1 Anspruch
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayBlindG/1#abs-1 (1) Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag, soweit sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern haben oder soweit die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dies vorsieht, zum Ausgleich der durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen ein monatliches Blindengeld.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayBlindG/1#abs-2 (2) Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind gelten auch Personen,
1. deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 1/50 beträgt oder
2. bei denen durch Nummer 1 nicht erfaßte Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad bestehen, daß sie der Beeinträchtigung der Sehschärfe nach Nummer 1 gleichzuachten sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayBlindG/1#abs-3 (3) Hochgradig sehbehindert ist, wer nicht blind im Sinne von Abs. 2 ist und
1. wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 1/20 beträgt oder
2. wer so schwere Störungen des Sehvermögens hat, dass sie einen Grad der Behinderung von 100 nach dem SGB IX bedingen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayBlindG/1#abs-4 (4) Taub im Sinne dieses Gesetzes sind Personen mit einem Hörverlust von mindestens 80 %.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BayBlindG/1#abs-5 (5) Vorübergehende Seh- oder Hörstörungen sind nicht zu berücksichtigen. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu sechs Monaten.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art. 1 BayBlindG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG Bayern, 11.12.2023 – L 15 BL 5/22Zitiert von 3
- BSG, 14.06.2018 – B 9 BL 1/17 R(Bayerisches Landesblindengeld - Blindheit nach Art 1 BlindG BY - gleich zu achtende Beeinträchtigung der Sehschärfe - zerebrale Störung des Sehvermögens - keine spezifische Sehstörung erforderlich - Möglichkeit der Sinneswahrnehmung "Sehen" - Alzheimer-Demenz - Ausgleich des blindheitsbedingten Mehrbedarfs - rechtsvernichtender Einwand der Zweckverfehlung)Zitiert von 22
- OVG NRW, 05.09.2022 – 12 A 1699/21Zitiert von 3
- SG Aachen, 18.03.2016 – S 18 SB 1110/14Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.