Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBeauftrG · GVBl. S. 58, BayRS 1102-12-S
Gesetz über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
5 Normen · Ausgangsfassung vom 25.03.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Beauftragte der Staatsregierung
- Art. 2 Aufgaben
- Art. 3 Amtsentschädigung, Geschäftsstelle
- Art. 3a Änderung des Bayerischen Integrationsgesetzes
- Art. 4 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Geändert durch § 18 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.