Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bauordnung
BayBOArt. 59 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Stand: 01.05.2026
Außer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde
1. die Übereinstimmung mit
a) den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB,
b) den Vorschriften über Abstandsflächen nach Art. 6,
c) den Regelungen örtlicher Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 Abs. 1,
2. beantragte Abweichungen im Sinn des Art. 63 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 sowie
3. andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird.
Die Art. 62 bis 62b bleiben unberührt.
Wird zitiert von 67 Entscheidungen zu Art. 59 BayBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Ansbach, 21.01.2022 – AN 17 S 21.01512
- VG Ansbach, 30.03.2021 – AN 17 K 19.00739
- VGH Bayern, 28.06.2018 – 9 B 13.2616Zitiert von 2
- VG Ansbach, 13.12.2021 – AN 17 S 21.01515
- VG Bayreuth, 15.08.2023 – B 2 S 23.488Zitiert von 2
- VG Augsburg, 15.07.2021 – Au 5 K 21.920
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 28.09.2026 – 2 CS 26.1760Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Naturschutzvereinigung gegen eine Baugenehmigung mit baumschutzrechtlicher Gestattung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG München, 08.09.2026 – M 1 SN 26.4899Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung für den Anbau an eine Doppelhaushälfte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 03.09.2026 – 15 CS 26.659Erfolglose Beschwerde eines Nachbarn gegen die Tekturgenehmigung zur Umnutzung einer Schreinerwerkstatt in Wohneinheiten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 59 BayBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.