Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Ausgleichszahlungsverordnung
BayAusglZV§ 2 Anspruchsvoraussetzungen
Stand: 25.08.2026
Die Ausgleichszahlung wird in folgenden Fällen gewährt:
1. bei Beendigung des Beamtenverhältnisses,
2. beim Dienstherrnwechsel,
3. bei sonstiger Beendigung der ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit, wenn dadurch ein Arbeitszeitausgleich ganz oder teilweise unmöglich wird.