Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Ausgleichszahlungsverordnung
BayAusglZV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung regelt die Gewährung einer Ausgleichszahlung zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben, die Beamte und Beamtinnen aus einer langfristig angelegten ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit erworben haben und für die ihnen der dienstrechtlich zustehende Arbeitszeitausgleich nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt werden kann. Die Verordnung gilt nicht für Professoren und Professorinnen im Sinn des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes.